ENERGIEAUSWEIS


Energieausweis

Zum Energieausweis

Auf der Basis des Europarechts wird die Ausstellung von Energieausweisen für Gebäude in der Bundesrepublik Deutschland ab dem 01. Juli 2008 verpflichtend, wenn ein Eigentümer- oder Mieterwechsel stattfindet. Dabei ist eine zeitliche Staffelung für die verschiedenen Gebäude nach Gebäudeart, Baujahr und Verwendung vorgesehen.

Der Energiebedarf bzw. Energieverbrauch von Gebäuden wird damit ein zusätzliches, den Markt beeinflussendes Bewertungskriterium bei der Auswahl von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Die Einführung bundesweit standardisierter Bewertungskriterien durch einheitlich festgelegte Klimadaten für alle Vergleichsrechnungen macht so einen objektiven energetischen Vergleich verschiedener Gebäude möglich, sofern es sich um die Ermittlung von Bedarfswerten handelt. Bei der Ermittlung von Verbrauchswerten ist diese Vergleichbarkeit stark eingeschränkt.

Der Energieausweis auf Verbrauchsbasis ist infolge der stark zur Geltung kommenden Verbrauchsgewohnheiten der Nutzer eines Gebäudes hinsichtlich der Aussagefähigkeit zur Energieeffizienz des Gebäudes von nur sehr eingeschränktem Wert, während der Energieausweis auf Bedarfsbasis gerade diesen Bereich der energetischen Qualität des Gebäudes besonders berücksichtigt, da er die bautechnische Ausführung (Baukörper) und die verwendete Anlagentechnik (Heizung und Warmwasserbereitung) in die Bewertung einbezieht.

Auch Mietern von Mehrfamilienhäusern steht das Recht auf Vorlage eines Energieausweises durch den Vermieter zu, - auf Vorlage eines Energieausweises für das Gebäude, in dem die Mietwohnung angeordnet ist. Energieausweise werden nicht für einzelne Wohnungen, sondern nur für ganze Häuser ausgestellt.

Der Immobilieneigentümer erhält auf diese Weise durch die Erstellung eines Energieausweises einen Einblick in Sanierungs- und Modernisierungsmöglichkeiten, die zu einer entsprechenden Verringerung des Energiebedarfs bzw. des Energieverbrauchs und damit zur Kostenreduzierung führen, Einflüsse, die sowohl im Interesse des Umweltschutzes als auch der Wirtschaftlichkeit zu sehen sind.

Auch schon vor dem 01.Juli 2008 ausgestellte Energieausweise werden eine Gültigkeit von 10 Jahren haben und eine entsprechende Werbewirksamkeit bei Vermietung, Verpachtung und Verkauf einer Immobilie entfalten.

Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte nehmen sie Kontakt zu mir auf. Gerne besuche ich Sie auch zu einem ersten unverbindlichen Gespräch.
Energieausweis auf Verbrauchsbasis

Der Energieausweis auf Verbrauchsbasis ist infolge der stark zur Geltung kommenden Verbrauchsgewohnheiten der Nutzer eines Gebäudes hinsichtlich der Aussagefähigkeit zur Energieeffizienz des Gebäudes von nur sehr eingeschränktem Wert, während der Energieausweis auf Bedarfsbasis gerade diesen Bereich der energetischen Qualität des Gebäudes besonders berücksichtigt, da er die bautechnische Ausführung (Baukörper) und die verwendete Anlagentechnik (Heizung und Warmwasserbereitung) in die Bewertung einbezieht. 
Energieausweises durch den Vermieter 

Auch Mietern von Mehrfamilienhäusern steht das Recht auf Vorlage eines Energieausweises durch den Vermieter zu, - auf Vorlage eines Energieausweises für das Gebäude, in dem die Mietwohnung angeordnet ist. Energieausweise werden nicht für einzelne Wohnungen, sondern nur für ganze Häuser ausgestellt.

Der Immobilieneigentümer erhält auf diese Weise durch die Erstellung eines Energieausweises einen Einblick in Sanierungs- und Modernisierungsmöglichkeiten, die zu einer entsprechenden Verringerung des Energiebedarfs bzw. des Energieverbrauchs und damit zur Kostenreduzierung führen, Einflüsse, die sowohl im Interesse des Umweltschutzes als auch der Wirtschaftlichkeit zu sehen sind. 
Energieausweise

Auch schon vor dem 01.Juli 2008 ausgestellte Energieausweise werden eine Gültigkeit von 10 Jahren haben und eine entsprechende Werbewirksamkeit bei Vermietung, Verpachtung und Verkauf einer Immobilie entfalten.

Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte nehmen sie Kontakt zu mir auf. Gerne besuche ich Sie auch zu einem ersten unverbindlichen Gespräch.
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